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   FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 211/03   

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https://dejure.org/2006,23363
FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 211/03 (https://dejure.org/2006,23363)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.03.2006 - 2 K 211/03 (https://dejure.org/2006,23363)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. März 2006 - 2 K 211/03 (https://dejure.org/2006,23363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anschaffungskosten i.S. des § 2 EigZulG bei Übernahme von Verbindlichkeiten für ein zu einem Hof i.S. der Höfeordnung gehörendes Wohnhaus im Privatvermögen im Rahmen der Hofübergabe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 1 EigZulG; § 8 EigZulG; § 9 Abs. 2 S. 2 EigZulG
    Anspruch auf Gewährung von Eigenheimzulage; Übernahme der auf die Wohnung des Veräußerers entfallenden Verbindlichkeiten durch den Erwerber; Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage des Fördergrundbetrags; Zugehörigkeit der Verbindlichkeiten zum Privatvermögen der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übernommene Verbindlichkeiten bei Hofübergabe können Anschaffungskosten sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1403
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 211/03
    In der Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers durch den Erwerber liegen in steuerrechtlicher Beurteilung grundsätzlich Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts; die Begleichung der Verbindlichkeit führt zu Aufwendungen des Erwerbers, die er auf sich nimmt, um die Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut zu erlangen (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Juli 1990, GrS 4-6/89, BStBl. II 1990, 847).
  • BFH, 06.09.2006 - IX R 25/06

    Übernahme von Verbindlichkeiten im Rahmen einer vorweggenommenen (Hof-)Erbfolge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 211/03
    Revision eingelegt - BFH-Az. IX R 25/06.
  • BFH, 26.03.1987 - IV R 20/84

    Hoferbfolge - Hofordnung - Erbengemeinschaft - Mitunternehmerschaft - Weichende

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.03.2006 - 2 K 211/03
    Damit gibt das BMF-Schreiben zudem nur die ständige Rechtsprechung des BFH wieder (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1987, IV R 20/84, BStBl. II 1987, 561).
  • FG Nürnberg, 26.11.2008 - III 262/05

    Übergang eines für eine Personengesellschaft festzustellenden Gewerbeverlustes

    Denn die vorstehend genannte Rspr. des BFH (vgl. BFH in BStBl II 1993, 616) differenziert nicht nach solchen Kriterien (vgl. auch Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 09.08.2007 3 K 2094/06, EFG 2006, 1403 m.w.N.).
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